Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz, Sie sind Grenzgänger?
Sie befinden sich im Schweizer Arbeitsrecht – einem gegenüber dem deutschen Arbeitsrecht stark unterschiedlichen Regelwerk.
Man erzählte Ihnen vom Optionsrecht - und nun kommen Rechnungen aus dem anderen Staat?
Dabei haben Sie doch extra eine Krankenversicherung abgeschlossen.
Und nun sollen Sie doppelt zahlen? Oder geharnischte Nachzahlungen leisten? Und aus den kollidierenden Verträgen kommen Sie nicht raus?
In allen Fällen sind Sie mit dem schwierigen Deutsch-Schweizerischen Sozialversicherungsrecht und damit mit komplizierten EU-Rechtsverordnungen konfrontiert.
Eine nichtjuristische, im verprovisionierten Vertrieb eines Versicherungsproduktes eingebettete oder aber auf der Ausbildung nur des Steuerrechtes fußende Beratung kann Ihren Beratungsbedarf an einer juristisch klaren Situation nicht decken.
Und kann Sie erst recht nicht anwaltlich vertreten.
Die KUHN.kanzlei ist Ihr Ansprechpartner für die Beratung und Vertretung gegenüber den zuständigen Behörden, bis hin zur Durchführung der erforderlichen Clearingverfahren mit den zuständigen internationalen Stellen. Außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Bestehende deutsche Rechtsschutzversicherungen gewähren in aller Regel Deckungszusage auch für die Verfahren in der Schweiz.