„Das kann so nicht stehen bleiben, dafür muss bezahlt werden.“
Ihnen wurde Schaden zugefügt und Sie wollen Ihre daraus resultierenden Ansprüche berechtigt verfolgen.
Gegenüber dem Verursacher, gegenüber dem Produzenten im Rahmen einer Produkthaftung, vielleicht sogar auch gegenüber Dritten, für die eine Einstandspflicht besteht.
Wer haftet nun - und in welchem Umfang?
Die KUHN.kanzlei nimmt sich Ihren Fragen an und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bestehende Rechtsschutzversicherungen gewähren in der Regel Deckungszusagen für die gesetzlichen Gebühren. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung durch Drittträger.