Ein Verbrechen ändert Ihr Leben.
Sie wurden Opfer einer Gewaltstraftat, eine unermessliche Hilflosigkeit begleitet Sie in der fremdbestimmten Folgezeit, Sie fühlen sich erniedrigt, auch durch die wiederholten Zeugenvernehmungen und die ärztlichen Untersuchungen, Sie erleiden flash-backs, Alpträume und pure Ängste. Therapeutische Hilfe scheint unerreichbar, ihr Leben scheint von einem Moment zum Anderen auf den Kopf gestellt, sie verlieren den Boden unter den Füssen - man lässt Sie fallen?
Dabei haben doch nicht SIE das Verbrechen begangen.
Sie wünschen für sich einen auf das OPFERRECHT –anstatt auf die Strafverteidigung- fortgebildeten und prozesserfahrenen Anwalt, der weis was er tut und der darüberhinaus entsprechende Opferrechtsthemen auch als Dozent der WEISSER RING-Akademie lehrt.
Der alleinig Ihre Opferinteressen vertritt.
Der Sie durch das Strafverfahren begleitet, Ihnen zur Seite steht, dort für Sie die Nebenklage als Ihr Nebenklägervertreter führt
und der dort auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Zukunftsschadensersatzabsicherung im seit dem Jahr 2015 optimierten strafrechtlichen Adhäsionsverfahren durchsetzt.
Der darüber hinaus auch Ihre staatlichen Entschädigungsansprüche aus dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER, seit dem 01.01.2024 geregelt im SGB XIV, davor geregelt im Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)) kennt und durchsetzt, notfalls gerichtlich.
Die KUHN.kanzlei setzt sich für Sie ein.
Mit Empathie und Leidenschaft, und der Erfahrung aus unzähligen Verfahren.
So konnte RA Bodo Kuhn bereits 1999 eine bedeutsame Grundsatzentscheidung zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) vor dem Bundessozialgericht erstreiten.
Als Leiter des Fachausschuss Opferanwälte-Opferschutzrecht /Opferbetreuung im Verband Deutscher Anwälte e.V. und als
Dozent der WEISSER RING- Akademie sieht er seine Rolle auch bei der strafprozessualen Aufarbeitung von Gewaltverbrechen auf der Seite der Opfer.
Die vielschichtigen Möglichkeiten der Kostenübernahme im Bereich der gesetzlichen Gebühren, auch durch Drittträger werden bereits in der ersten Beratung ausführlich besprochen.