... und auf einmal hat es geknallt:
Eine Extremsituation für Sie
– und schon werden Sie überhäuft mit Hilfestellungen -
derer, die an den Folgen Ihres Unfalles gewerblich verdienen.
Viele Formulare haben Sie unterschrieben, tatsächlich aber erinnern Sie nicht, wofür all diese denn waren. Die Dinge scheinen automatisch zu laufen, ohne Ihr Zutun, man kümmere sich um Sie.
Schon steht ein Mietwagen bereit - doch dass Sie stattdessen lukrativen Nutzungsausfall-Schadensersatzanspruch für Ihren eigenen Geldbeutel hätten geltend machen können, hat Ihnen keiner gesagt.
Ebenso wenig, dass Sie auf den Mietwagenkosten sitzen bleiben könnten.
Und wer räumt Ihren Körperschäden und Verletzungsfolgen den gebotenen Vorrang gegenüber Drittinteressen ein?
Die KUHN.kanzlei gibt Ihnen die Antworten – und reguliert den Schadenfall für Sie, in ausschließlich Ihrem Interesse, außergerichtlich und gerichtlich.
… und auf einmal war da die Polizei:
Der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder aber gar einer Straftat wird Ihnen eröffnet. Geldstrafe, Fahrerlaubnisentziehung, etwa gar eine Freiheitsstrafe werden angedroht. Der Führerschein ist in Gefahr. Die Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle verlangt von Ihnen eine Medizinische Psychologische Untersuchung (MPU), Sie müssen um Ihre Fahrerlaubnis kämpfen.
Die KUHN.kanzlei vertritt und verteidigt Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich in den entsprechenden Verfahren und kämpft um Ihre Mobilität.
… und auf einmal hat es geblitzt:
Das von Ihnen nicht bestellte Foto war das teuerste in Ihrem Leben.
Waren Sie es wirklich? War die Radarmessungen einschlägig? War die Lasermessung korrekt? Gibt es Argumente zur Abwehr?
Die KUHN.kanzlei übernimmt Ihre Vertretung und Verteidigung, sowohl im Bußgeldverfahren, im Strafverfahren, als auch im Fahrerlaubnisverfahren, dem Kampf um Ihren Führerschein.
Bei der Regulierung von Verkehrsunfallansprüchen übernimmt der Krafthaftpflichtversicherer des Verursacherfahrzeuges die aus dem Regulierungswert berechneten anwaltlichen Regulierungskosten .
Bei fahrlässiger Ereignis-Begehungsform ist die Deckungszusage durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung möglich, auch für die Vertretung und Verteidigung, sowie für die Vertretung und Prozessführung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.