Sie dachten, Sie seien gut versichert,
die Prämien haben Sie stets bezahlt und nun ist der Versicherungsfall da
– und Ihr Versicherer zahlt nicht.
Dabei war doch alles so einfach, auch Ihr Versicherungsvertreter hatte gar keine Bedenken.
Angeblich sei das Risiko nun nicht versichert, oder Sie hätten angeblich vorvertragliche Fragen falsch beantwortet, Sie hätten den Versicherer getäuscht, Risikoangaben nicht gemacht, Obliegenheiten nicht eingehalten etc ...
Das Versicherungsrecht ist geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - sowie in einer unermesslichen Anzahl eines Dickichts von Vertrag zu Vertrag unterschiedlichen Versicherungsbedingungen.
Die KUHN.kanzlei berät und vertritt Sie, setzt Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch, dies alles im / in der
insbesondere dem Recht der Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung
insbesondere dem Recht der privaten Lebensversicherung, Rentenversicherung, Krankenkostenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
insbesondere dem Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflichtversicherung, betrieblichen Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umweltversicherung und Produkthaftpflichtversicherung
Eine bestehende Rechtsschutzversicherung erteilt in der Regel Deckungszusage für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche.
Auch dann, wenn es (bspw. beim „Rundum-Sorglos-Versicherungspaket aus einer Hand“) gegen die gleiche Konzernschwestergesellschaft geht.