Sie sind als Grenzgänger Arbeitnehmer in der Schweiz.
Sie sind Arbeitgeber in Deutschland und denken an die Erweiterung Ihrer Tätigkeiten in die Schweiz.
Sie berühren hierbei ganz erheblich unterschiedliches Arbeitsrecht und komplizierte Staatenverordnungen zur (nur vermeintlich leichten) Frage der geltenden Regeln des Sozialversicherungsrechtes.
Die KUHN.kanzlei kennt die länderspezifischen Unterschiede im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Deutschland/Schweiz und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich, auch vor dem zuständigen Schweizer Arbeitsgericht.
Bestehende deutsche Rechtsschutzversicherungen gewähren in aller Regel Deckungszusage auch für die Verfahren in der Schweiz.